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Fragen zum Einstieg   

Allgemeine Fragen 

Weshalb ist das Geburtsdatum bei der Registrierung für das 
Onlinekonto ein Pflichtfeld?

Dieses wird für die eindeutige Identifikation des Kontoinhabers benötigt.

Kann ich die monatliche Abrechnung per Post erhalten?

Die Monatsrechnung wird Ihnen nur noch als PDF im Kundenportal aufgeschaltet. Sie werden per E-Mail darüber informiert. Ein Postversand findet nicht mehr statt.

Wie erhalte ich die monatliche Abrechnung?

Sie werden jeweils per E-Mail darüber informiert, sobald die Monatsrechnung in Ihrem Kundenportal aufgeschaltet ist. Sie haben die Möglichkeit, die Rechnung herunterzuladen und intern entsprechend weiterzuleiten. Ein Postversand findet nicht mehr statt.

Bei welcher Stelle können sich Mitarbeitende melden, wenn sie ein 
Problem mit der Reka-Card oder ihrem Konto haben?

Am besten schreiben Ihre Mitarbeitenden eine E-Mail an kundenservice@reka.ch oder füllen das Kontaktformular im Helpcenter auf reka.ch aus. Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Antwort. Je genauer das Problem geschildert wird, desto besser können wir uns darum kümmern.

Reka-Geldformen

Inwiefern unterscheiden sich die Reka-Geldformen? 

Unterschieden wird zwischen drei Geldformen. Mit Reka-Lunch werden Verpflegungsangebote bezahlt. Reka-Pay wird für Freizeitaktivitäten, Ferien und Mobilität genutzt, und Reka-Rail ist das ideale Zahlungsmittel für Angebote des öffentlichen Verkehrs. 

Können mehrere Reka-Geldformen als Lohnnebenleistung angeboten werden? 

Klar. Sie entscheiden selbst, wie viele Reka-Geldformen vergünstigt angeboten werden. Alle drei Geldformen sind gleichzeitig auf der Reka-Card verfügbar. Bei der Bezahlung am Terminal kann dann die gewünschte Reka-Geldform gewählt werden.

Wie kann den Mitarbeitenden eine zusätzliche Reka-Geldform vergünstigt angeboten werden? 

Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, die Lohnnebenleistung jederzeit anzupassen. Wenn z. B. den Mitarbeitenden bereits Reka-Pay vergünstigt zur Verfügung steht, können Sie noch Reka-Lunch hinzunehmen. Den Rabatt und das verfügbare Kontingent pro Person bestimmen Sie ebenfalls im Kundenportal. 

Reka-Rail steht als mögliche Option beim Kalkulator nicht zur Verfügung. Kann diese Geldform nicht mehr als Lohnnebenleistung angeboten werden?

Doch, nehmen Sie dafür bitte via sekretariat@reka.ch Kontakt mit uns auf. 

Lohnnebenleistung und Prämienzahlung

Wie und wann werden die QR-Rechnungen für den vergünstigten Bezug von Reka-Geld an die Mitarbeitenden versendet? 

Sobald Sie alle Mitarbeiterdaten im Kundenportal erfasst und uns übermittelt haben, lösen wir den Versand der QR-Rechnungen aus. Es dauert dann ca. 14 Tage, bis die Mitarbeitenden die Einzahlungsscheine mit dem digital lesbaren QR-Code erhalten werden. 

Wie oft pro Jahr erhalten Mitarbeitende eine QR-Rechnung für den vergünstigten Bezug von Reka-Geld?  

Einmal im Jahr. 

Wann und wie erhalten die Mitarbeitenden die Reka-Card und die dazugehörige PIN? 

Sobald ein Mitarbeitender den ersten Einzahlungsschein beglichen hat, versenden wir die Reka-Card. Es dauert etwa fünf Arbeitstage, bis die Karte samt PIN ankommt. Bei Erhalt ist die Karte gleich einsatzbereit.

Wie lange dauert es in der Regel, bis Reka-Guthaben, das auf das Konto geladen wurde, über die Reka-Card verfügbar ist? 

Dies dauert ca. zwei bis drei Arbeitstage.

Wie kann ich einem Mitarbeitenden eine Prämie gutschreiben? Und wie lange dauert es, bis das Guthaben auf das Konto des Mitarbeitenden überwiesen wird? 

Prämien können Sie Ihren Mitarbeitenden über die Funktion «Ereigniszahlung» direkt im Kundenportal gutschreiben. Nach ca. zwei bis fünf Arbeitstagen wird er/sie das Geld erhalten.

Wo sehe ich, wie viele Mitarbeitende die Lohnnebenleistung bereits bezogen haben? 

Im Kundenportal finden Sie eine Übersicht, die zeigt, wann welche Mitarbeitenden ihr Guthaben bezogen haben. 

Wird die jährliche Kontoführungsgebühr auch fällig, wenn kein Geld bezogen wurde?

Wenn ein Mitarbeitender ein Reka-Konto besitzt bzw. einmal eingezahlt hat, werden Ihnen einmal jährlich Kontoführungsgebühren verrechnet – unabhängig davon, ob der Mitarbeitende das Guthaben bezogen hat oder nicht. 

Kundenportal 

Gibt es eine Anleitung zum Kundenportal? 

Ja. In der ausführlichenAnleitung zum Reka-Kundenportalsind die verschiedenen Funktionen detailliert beschrieben.

Weiter finden Sie im Support-Bereich Antworten auf die wichtigsten Fragen und ein Tutorial, welches Ihnen die wichtigsten Funktionen im Kundenportal erklärt

Wie kann ich eine Ereigniszahlung im Kundenportal tätigen?

Bei ausserordentlicher Leistung, Dienstjubiläum, Hochzeit oder Pension steht unter «Ereigniszahlung» die Funktion für einmalige Reka-Card-Ladungen zur Verfügung.

Bei wiederkehrenden Aufträgen legen Sie einen Dauerauftrag an.

Ist die Angabe der AHV-Nummer bei den Mitarbeiterdaten wirklich notwendig? 

Die Angabe ist nicht zwingend, aber von Vorteil. Sie erleichtert uns, zu überprüfen, ob Mitarbeitende bereits ein Reka-Konto von einer vorhergehenden Anstellung haben. Die AHV-Nummer wird von uns verschlüsselt. 

Kann ich eine E-Mail-Adresse nur für Rechnungen hinterlegen? 

Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit unter «Firmenprofil» neben der Rolle auch die Art der E-Mail-Benachrichtigung festzulegen. Bitte wählen Sie hierfür bei der gewünschten Person die Funktion «Rechnungen».

Können mehrere Administratoren einem Firmenprofil hinzugefügt werden?

Ja. Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, weitere Administrierende zu erfassen und Berechtigungen zu vergeben.
«Super-Administratoren» haben die Berechtigungen für alle Funktionen.
Administratoren können keine neuen Admins hinzufügen, keine neuen Geldformen aktivieren oder verändern.

Sozialabgaben- und Steuerbefreiung

Bis zu welchem Betrag muss die vergünstigte Abgabe von Reka-Geld im Lohnausweis nicht deklariert werden?
  • Reka-Pay: Eine jährliche Vergünstigung bis zu 600 Franken pro Person muss im Lohnausweis nicht deklariert werden. Beispiel: Ein Kontingent von 3’000 Franken pro Person mit 20% Bezugsrabatt ergibt 600 Franken Vergünstigung.
  • Reka-Lunch: Die Abgabe von Lunch-Guthaben ist bis zum von der AHV festgelegten Limit (Stand 01.01.2015: 180 Franken pro Monat) mit einem Kreuz im Feld G des Lohnausweises zu deklarieren.
  • Prämien: Reka-Check gilt als Naturalgeschenk und ist bis zu einem Betrag von 500 Franken pro Ereignis (Hochzeit, besonderes Dienstjubiläum) nicht deklarationspflichtig.
  • Details finden Sie in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises.
Wenn wir zur Lohnnebenleistung noch eine Prämie auszahlen, gilt dann für die Lohnabrechnung die Summe beider Beträge?

Nein. Lohnnebenleistungen und Prämien werden bei der Lohnabrechnung separat betrachtet (siehe vorhergehende Frage).

Welcher Betrag darf jährlich als Prämie/Geschenk ausgezahlt werden?

Zuwendungen nach Art. 8 Bst. c AHVV wie z. B. Naturalgeschenke für besondere Ereignisse (Hochzeit oder Geburt eines Kindes) und Anerkennungsprämien für das Bestehen von beruflichen Prüfungen haben Ausnahmecharakter. Sie dürfen den Gesamtwert von 500 Franken pro Jahr nicht übersteigen. Massgebend dafür sind die Gestehungskosten des Arbeitgebers. Die Vergünstigung von Reka-Geld als Lohnnebenleistung wird anders beurteilt (siehe sep. Rz). Es kann aber durchaus möglich sein, dass es Jahre gibt, in denen regelmässige Naturalbezüge (Rz 2071) und ein Naturalgeschenk (Rz 2158) ausgerichtet werden und beide Zuwendungen vom massgebenden Lohn ausgenommen sind bzw. kumuliert werden können.

Weitere Informationen: Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO – WML

Können unterschiedliche Geldformen (Reka-Pay, Reka-Lunch und Reka-Rail) kumuliert werden? Falls ja, was ist das jährliche Limit pro Person?

Ja, unterschiedliche Geldformen können kumuliert werden. Sowohl bei Reka-Pay wie auch bei Reka-Rail liegt das jährliche Bezugslimit bei 600 Franken Vergünstigung pro Person, und bei Reka-Lunch liegt es bei 2’160 Franken Vergünstigung pro Mitarbeitenden. 

Ein- und Austritte

Wie melde ich einen neuen Mitarbeitenden an, damit er/sie Reka-Geld als Lohnnebenleistung beziehen kann?

Neue Mitarbeitende können Sie direkt im Kundenportal erfassen. 

Erhalten neue Mitarbeitende, die unter dem Jahr die Stelle antreten, das Kontingent für ein ganzes Jahr, oder wird es entsprechend den verbleibenden Monaten proportional berechnet? 

Das kann von Ihnen selbst bestimmt werden.

Wie kann ich Mitarbeitende, die das Unternehmen verlassen, im Reka-System abmelden, damit diese keine QR-Rechnung mehr erhalten? 

Sie können Austritte selbst in Ihrem Kundenportal erfassen.  

Was passiert mit dem Reka-Konto eines Mitarbeitenden, wenn er/sie das Unternehmen verlässt? 

Das Konto bleibt bestehen, und die Person kann die Reka-Card weiterhin nutzen. Falls die Person keinen neuen Arbeitgeber hat, der Reka-Geld als Lohnnebenleistung anbietet, muss er/sie die Kontoführungsgebühr selbst übernehmen. Wir bitten Sie, unser Merkblatt den entsprechenden Mitarbeitenden auszuhändigen, besten Dank.

Muss ich die ausgetretene Person sofort oder per Ende Jahr aus dem Verteiler für die Lohnnebenleistung löschen?

Sie können die Mutation vornehmen, wann Sie möchten. Wenn Sie den Mitarbeitenden löschen, dann können Sie entscheiden, ob der entsprechende Mitarbeitende noch bis Ende Jahr eine Einzahlung machen kann oder ab wann nicht mehr. Und ab wann er/sie die Kontoführungsgebühr selbst übernehmen muss. Wenn sie den Mitarbeitenden nicht löschen, bleibt er/sie aktiv, bis das Kontingentjahr abgelaufen ist. Danach erfolgt die automatische Mutation mit der Kontingentserneuerung für das Folgejahr.

Was passiert mit dem Konto, wenn kein Guthaben mehr darauf ist? Und muss dann der ehemalige Mitarbeitende trotzdem eine Kontoführungsgebühr bezahlen? 

Wir werden die Person fragen, ob sie das Konto weiterhin haben möchte. Falls ja, müssen die Kontoführungsgebühren bezahlt werden, unabhängig davon, ob auf dem Konto Guthaben ist oder nicht.

Wird mir als Arbeitgeber die Kontoführungsgebühr auch belastet, wenn der Mitarbeitende die Karte ein Jahr nicht braucht und kein Guthaben bezieht?

Das Konto ist aktiv, demnach werden die jährlichen Kontoführungsgebühren auch verrechnet. Die Gebühren für Einzahlungen werden jedoch nur fällig, wenn der Mitarbeitende auch einzahlt.

Sind Geschenke/Prämien bis 500 Franken auch von Sozialabgaben befreit, wenn sie bar abgegeben werden? 

Nein, die Abgabe von Bargeld als Prämie ist nicht von Steuern und Sozialabgaben befreit. Nur Naturalgeschenke sind dies, wozu auch Reka-Geld zählt.

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Fragen, Lob und Kritik

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