Reka-Card:
das beliebte und vielfältige Mitarbeitergeschenk
Freude schenken mit dem Ferien- und Freizeitgeld Reka-Pay
Ob ausserordentliche Leistung, Dienstjubiläum, Hochzeit oder Pension: Mit dem Ferien- und Freizeitgeld von Reka liegen Sie immer richtig. Die Reka-Card mit der Geldform Reka-Pay entspricht eins zu eins dem Schweizer Franken und kann sehr vielseitig eingesetzt werden: von Hotelübernachtungen über Wellnessbesuche bis hin zu Fitnessabos.
Die Vorteile auf einen Blick
Inspiration für die Verwendung der Reka-Card als Prämie
So vielseitig wie Ihre Mitarbeitenden sind auch die Einlösemöglichkeiten für die Reka-Card als Mitarbeitergeschenk.
Für diese Anlässe ist die Reka-Card genau das richtige Geschenk
So einfach ist Schenken
Reka-Card als Gast bestellen
Wählen Sie zwischen den Optionen Reka-Card und physischen Reka-Checks und füllen Sie anschliessend Ihre Kontaktdaten aus.Das Guthaben auf den Reka-Cards wird nach Zahlungseingang aktiviert. Die Reka-Card ist keine Geschenkkarte, die nach dem Aufbrauchen des Guthabens vernichtet werden muss, sondern sie kann von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter jederzeit wieder aufgeladen werden.
Zibelemärit
Wie jedes Jahr findet der traditionelle Berner «Zibelemärit» am 4. Montag im November satt.
Aus diesem Grund kann am 25. November 2024 kein Reka-Check Versand ausgeführt werden.
Bei Fragen steht Ihnen unser Reka-Geld-Kundenservice unter +41 31 329 66 66 zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Unpersonalisierte Reka-Cards eignen sich hervorragend für einmalige Prämienzahlungen. Sie als Arbeitgeber können auf der Webseite unter reka.ch/praemie die gewünschte Anzahl Karten mit dem entsprechenden Guthaben bestellen. Eine weitere Aufladung durch Ihre Firma ist nicht möglich. Die Karteninhaberin oder der Karteninhaber kann aber bei Coop die Karte jederzeit mit 3% Rabatt aufladen. Die Karte ist kostenlos.
Zuwendungen nach Art. 8 Bst. c AHVV wie z. B. Naturalgeschenke für besondere Ereignisse (Hochzeit oder Geburt eines Kindes) und Anerkennungsprämien für das Bestehen von beruflichen Prüfungen haben Ausnahmecharakter. Sie dürfen den Gesamtwert von 500 Franken pro Jahr nicht übersteigen. Massgebend dafür sind die Gestehungskosten des Arbeitgebers. Die Vergünstigung von Reka-Card-Guthaben als Lohnnebenleistung wird anders beurteilt (siehe sep. Rz). Es kann aber durchaus möglich sein, dass es Jahre gibt, in denen regelmässige Naturalbezüge (Rz 2071) und ein Naturalgeschenk (Rz 2158) ausgerichtet werden und beide Zuwendungen vom massgebenden Lohn ausgenommen sind bzw. kumuliert werden können.
Weitere Informationen: Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO – WML
Sie finden auf der Website unter «Akzeptanzstelle finden» alle unsere Akzeptanzstellen, welche die Reka-Card als Zahlungsmittel akzeptieren. Mit dem Filter können Sie alle Partner der jeweiligen Reka-Geldform selektieren.