Fragen zum Einstieg
Allgemeine Fragen
Onlinekonto ein Pflichtfeld?
Dieses wird für die eindeutige Identifikation des Kontoinhabers benötigt.
Momentan noch nicht, aber wir planen, E-Rechnungen einzuführen.
Problem mit der Reka-Card oder ihrem Konto haben?
Am besten schreiben Ihre Mitarbeitenden eine E-Mail an kundenservice@reka.ch oder füllen das Kontaktformular im Helpcenter auf reka.ch aus. Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Antwort. Je genauer das Problem geschildert wird, desto besser können wir uns darum kümmern.
Reka-Geldformen
Unterschieden wird zwischen drei Geldformen. Mit Reka-Lunch werden Verpflegungsangebote bezahlt. Reka-Check wird für Freizeitaktivitäten, Ferien und Mobilität genutzt, und Reka-Rail ist das ideale Zahlungsmittel für Angebote des öffentlichen Verkehrs.
Klar. Sie entscheiden selbst, wie viele Reka-Geldformen vergünstigt angeboten werden. Alle drei Geldformen sind gleichzeitig auf der Reka-Card verfügbar. Bei der Bezahlung am Terminal kann dann die gewünschte Reka-Geldform gewählt werden.
Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, die Lohnnebenleistung jederzeit anzupassen. Wenn z. B. den Mitarbeitenden bereits Reka-Check vergünstigt zur Verfügung steht, können Sie noch Reka-Lunch hinzunehmen. Den Rabatt und das verfügbare Kontingent pro Person bestimmen Sie ebenfalls im Kundenportal.
Doch, nehmen Sie dafür bitte via sekretariat@reka.ch Kontakt mit uns auf.
Lohnnebenleistung und Prämienzahlung
Sobald Sie alle Mitarbeiterdaten im Kundenportal erfasst und uns übermittelt haben, lösen wir den Versand der Einzahlungsscheine aus. Es dauert dann ca. 14 Tage, bis die Mitarbeitenden die Einzahlungsscheine erhalten werden.
Einmal im Jahr.
Sobald ein Mitarbeitender den ersten Einzahlungsschein beglichen hat, versenden wir die Reka-Card. Es dauert etwa fünf Arbeitstage, bis die Karte samt PIN ankommt. Bei Erhalt ist die Karte gleich einsatzbereit.
Dies dauert ca. zwei bis drei Arbeitstage.
Prämien können Sie Ihren Mitarbeitenden direkt im Kundenportal gutschreiben. Nach ca. zwei bis fünf Arbeitstagen wird er/sie das Geld erhalten.
Im Kundenportal finden Sie eine Übersicht, die zeigt, wann welche Mitarbeitenden ihr Guthaben bezogen haben.
Wenn ein Mitarbeitender ein Reka-Konto besitzt bzw. einmal eingezahlt hat, werden Ihnen einmal jährlich Kontoführungsgebühren verrechnet – unabhängig davon, ob der Mitarbeitende das Guthaben bezogen hat oder nicht.
Kundenportal
Ja, dies ist möglich. Bitte wenden Sie sich an business-support@reka.ch.
Bitte schreiben Sie eine Nachricht, in der Sie das Problem erläutern, an business-support@reka.ch.
Die Angabe ist nicht zwingend, aber von Vorteil. Sie erleichtert uns, zu überprüfen, ob Mitarbeitende bereits ein Reka-Konto von einer vorhergehenden Anstellung haben. Die AHV-Nummer wird von uns verschlüsselt.
Im Kundenportal können Sie die 2-Faktor-Authentifizierung deaktivieren.
Sozialabgaben- und Steuerbefreiung
- Reka-Check: Eine jährliche Vergünstigung bis zu 600 Franken pro Person muss im Lohnausweis nicht deklariert werden. Beispiel: Ein Kontingent von 3’000 Franken pro Person mit 20% Bezugsrabatt ergibt 600 Franken Vergünstigung.
- Reka-Lunch: Die Abgabe von Lunch-Guthaben ist bis zum von der AHV festgelegten Limit (Stand 01.01.2015: 180 Franken pro Monat) mit einem Kreuz im Feld G des Lohnausweises zu deklarieren.
- Prämien: Reka-Check gilt als Naturalgeschenk und ist bis zu einem Betrag von 500 Franken pro Ereignis (Hochzeit, besonderes Dienstjubiläum) nicht deklarationspflichtig.
- Details finden Sie in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises.
Nein. Lohnnebenleistungen und Prämien werden bei der Lohnabrechnung separat betrachtet (siehe vorhergehende Frage).
Zuwendungen nach Art. 8 Bst. c AHVV wie z. B. Naturalgeschenke für besondere Ereignisse (Hochzeit oder Geburt eines Kindes) und Anerkennungsprämien für das Bestehen von beruflichen Prüfungen haben Ausnahmecharakter. Sie dürfen den Gesamtwert von 500 Franken pro Jahr nicht übersteigen. Massgebend dafür sind die Gestehungskosten des Arbeitgebers. Die Vergünstigung von Reka-Geld als Lohnnebenleistung wird anders beurteilt (siehe sep. Rz). Es kann aber durchaus möglich sein, dass es Jahre gibt, in denen regelmässige Naturalbezüge (Rz 2071) und ein Naturalgeschenk (Rz 2158) ausgerichtet werden und beide Zuwendungen vom massgebenden Lohn ausgenommen sind bzw. kumuliert werden können.
Weitere Informationen: Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO – WML
Ja, unterschiedliche Geldformen können kumuliert werden. Sowohl bei Reka-Check wie auch bei Reka-Rail liegt das jährliche Bezugslimit bei 600 Franken Vergünstigung pro Person, und bei Reka-Lunch liegt es bei 2’160 Franken Vergünstigung pro Mitarbeitenden.
Ein- und Austritte
Neue Mitarbeitende können Sie direkt im Kundenportal erfassen.
Das kann von Ihnen selbst bestimmt werden.
Sie können Austritte selbst in Ihrem Kundenportal erfassen.
Das Konto bleibt bestehen, und die Person kann die Reka-Card weiterhin nutzen. Falls die Person keinen neuen Arbeitgeber hat, der Reka-Geld als Lohnnebenleistung anbietet, muss er/sie die Kontoführungsgebühr selbst übernehmen. Wir bitten Sie, unser Merkblatt den entsprechenden Mitarbeitenden auszuhändigen, besten Dank.
Sie können die Mutation vornehmen, wann Sie möchten. Wenn Sie den Mitarbeitenden löschen, dann können Sie entscheiden, ob der entsprechende Mitarbeitende noch bis Ende Jahr eine Einzahlung machen kann oder ab wann nicht mehr. Und ab wann er/sie die Kontogebühr selbst übernehmen muss. Wenn sie den Mitarbeitenden nicht löschen, bleibt er/sie aktiv, bis das Kontingentjahr abgelaufen ist. Danach erfolgt die automatische Mutation mit der Kontingentserneuerung für das Folgejahr.
Wir werden die Person fragen, ob sie das Konto weiterhin haben möchte. Falls ja, müssen die Kontoführungsgebühren bezahlt werden, unabhängig davon, ob auf dem Konto Guthaben ist oder nicht.
Das Konto ist aktiv, demnach werden die jährlichen Kontoführungsgebühren auch verrechnet. Die Gebühren für Einzahlungen werden jedoch nur fällig, wenn der Mitarbeitende auch einzahlt.
Nein, die Abgabe von Bargeld als Prämie ist nicht von Steuern und Sozialabgaben befreit. Nur Naturalgeschenke sind dies, wozu auch Reka-Geld zählt.