Vermietungsbedingungen

Vermietungsbedingungen

Vermietungsbedingungen der Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft* für Reka-Ferien

Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text die männliche Form (der Kunde) gewählt. Nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
«Der Kunde» umfasst alle derselben Buchung zuzuordnenden Reiseteilnehmenden.

1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

• Die AGB sind Bestandteil der Buchung zwischen Kunde und Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft, im Folgenden Reka genannt. Jeder Kunde erkennt mit der Buchung die AGB als verbindlich an.    
• Der Geschäftsbereich Reka-Ferien bietet eigene Angebote (Resorts, Hotels, Ferienwohnungen, Pauschalangebote, Einzelleistungen) wie auch Drittangebote (Resorts, Hotels, Ferienwohnungen, Pauschalangebote, Einzelleistungen) an.
• Bei eigenen Angeboten gelten die AGB von Reka-Ferien.
• Bei reiner Vermittlung von Drittleistungen (z. B. Ferienwohnung, Flug, Pauschalreise) kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen inkl. deren AGB zustande. Reka ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei, und die vorliegenden AGB sind nicht anwendbar. Bei Pauschalreisen gelten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes.
• Die vorliegenden AGB gelten nicht für die Tochtergesellschaften der Reka. Diese verfügen über eigene AGB. Ausserdem gelten sie nicht für das Parkhotel Brenscino in Brissago.

2. Buchungsprozess

• Buchungsberechtigt sind Personen, die zum Buchungszeitpunkt das 18. Lebensjahr erreicht haben.
• Der Vertrag zwischen Kunde und Reka wird mit der ausdrücklichen Annahme der Buchung abgeschlossen. Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail oder Post.
• Wird ein Pauschalarrangement gebucht, das einen Flugtransport beinhaltet, sind die Namen und die Geburtsdaten der Reisenden unbedingt genau gleich wie in den Reisepapieren (Pass, Identitätskarte) anzugeben. Andernfalls verweigert die Fluggesellschaft unter Umständen den Flug.

3. Preisfestlegung und Preisänderungen

• Der Kunde akzeptiert mit seiner Buchung den für die gebuchte Leistung jeweils aktuell geltenden, durch Reka online publizierten Preis. Dieser wird in der Buchungsbestätigung bestätigt.
• Detaillierte Angaben über Nebenkosten, die im Preis nicht eingeschlossen sind, werden im Buchungsprozess sowie online bei der Buchungsansicht kommuniziert und mit dem Buchungsabschluss akzeptiert.
• Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss können in Ausnahmefällen vorkommen und gehen zulasten des Kunden, etwa Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge), neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z. B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschaffungsgebühren), Kurswechseländerungen, staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer).

4. Bezahlung und Gebühren

Die Zahlungsrichtlinien können je nach Anlage und gebuchtem Angebot variieren. Die entsprechende Bedingung ist im Buchungsprozess unter dem Angebot ersichtlich.

• Die Zahlungsbedingungen können je nach Wohnort (Schweiz, Ausland) abweichen; ebenso für Kunden, die über ein Kundenprofil verfügen.
• Der Kunde hat die Möglichkeit, je nach Buchungsdatum in Raten (An- und Restzahlung) zu bezahlen. Dafür wird eine Gebühr erhoben.
• Sämtliche Zahlungsbedingungen sind für den Kunden im Buchungsprozess ersichtlich und können je nach Anlage und Angebot variieren.
• Bei den auf der Buchungsbestätigung kommunizierten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
• Wird die Zahlungsfrist gemäss der in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Frist nicht eingehalten, verrechnet Reka eine Mahngebühr. Reka kann in diesem Fall jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
• Bei der Bezahlung mit Reka-Checks sind die Bestimmungen des zwingend auszufüllenden Lieferscheins inkl. der Versandmodalitäten (Einschreiben nötig) zu beachten.

5. Haustiere

Hunde sind in ausgewählten Anlagen und Ferienwohnungen gegen eine Gebühr erlaubt. Die Anzahl der Hunde ist beim Buchungsprozess zu erfassen und wird auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Ausser Hunden sind keine weiteren Haustiere erlaubt. 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Neben der Bezahlung des Preises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten.

6.1 Ferienwohnungsmiete

• Der Kunde verpflichtet sich, die Ferienwohnung und das Inventar sorgsam zu behandeln.
• Der Kunde anerkennt die Hausordnung.
• Sollten bei der Wohnungsübernahme Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem Schlüsselhalter/Gastgeber oder an der Rezeption zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass die Wohnung in tadellosem Zustand übergeben wurde.
• Mängel, die nicht an Ort und Stelle zur Zufriedenheit des Gastes behoben werden, sind innerhalb von 48 Stunden an Reka am Hauptsitz in Bern zu melden (+41 31 329 66 99 oder ferien@reka.ch).
• Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind innerhalb von 7 Tagen nach Verlassen der Wohnung schriftlich einzureichen (Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft, Reka-Ferien, Neuengasse 15, CH-3001 Bern). Sollten diese nicht innerhalb dieser Frist gegenüber Reka schriftlich geltend gemacht werden, verfallen die Rechte und allfällige Ansprüche gegenüber Reka.
• Der Kunde haftet für die durch ihn und seine Begleitpersonen verursachten Schäden. Allfällige Schäden sind so rasch als möglich, spätestens jedoch bei der Wohnungsrückgabe, zu melden. Auch nach der Wohnungsrückgabe entdeckte Mängel können gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.
• Die im Mietvertrag deklarierten Endreinigungskosten für Wohnungen gelten für die normale Schlussreinigung, d. h., der Kunde hat die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit besenrein zu übergeben. Darüber hinaus ist das Geschirr abzuwaschen, der Geschirrspüler auszuräumen, und die Abfälle sind zu entsorgen. In Fällen besonderer Verunreinigung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer erhöhten Reinigungsgebühr.
• Der Zeitpunkt der Wohnungsabgabe variiert je nach Anlage und ist auf der Buchungsbestätigung ersichtlich. Falls der Kunde die Wohnung zu spät verlässt, können Gebühren anfallen.
• Ferienwohnungen und Hotelzimmer dürfen höchstens mit der in der Raumbeschreibung ausgeschriebenen Personenzahl belegt werden. Die Personenzahl ist beim Buchungsprozess zu erfassen. Bei Überbelegung kann Reka den Vertrag jederzeit auflösen. Der Preis bleibt vollumfänglich geschuldet.

6.2 Einhaltung von Reisebestimmungen

• Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z. B. Rechnung, Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf ihre Übereinstimmung mit der Buchung, zu prüfen und Reka bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
• Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen, Bestimmungen zur Einführung von Tieren).
• Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z. B. Flughafen, Hafen) und Gepäckbestimmungen.
• Tritt der Kunde die Reise nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde das gewählte Transportmittel, muss er auf seine Kosten neu buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
• Die Kundin hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selbst einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen.

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, übernimmt Reka keine Haftung. Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln entfallen.

7. Haftung

7.1 Haftungsumfang

• Reka haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt.

7.2 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse

• Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. Reka haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:

- Versäumnisse des Kunden (z. B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen)
- unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z. B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z. B. Epidemien/Pandemien und damit verbundene behördliche Massnahmen, unterbrochene Zufahrten, gesperrte Autostrassen, erhöhte Lärmemissionen, Stromausfall, Umweltkatastrophen, Verschmutzung des Meeres, politische Unruhen, Streik, Öffnungszeiten von touristischen Einrichtungen, staatliche Massnahmen jeglicher Art, Krieg, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen). Bei solchen Vorkommnissen steht dem Kunden kein Recht auf Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu.
- Leistungen im Zusammenhang mit technischen Anlagen und Verfügbarkeiten wie WLAN, TV, Telefonie
- Abweichungen in der Ausschreibung bzw. Deklaration der Ausstattung

• Die Zusammenstellung der Angebote und deren Preiskalkulation wurden sorgfältig ausgeführt. Trotzdem können Fehler vorkommen, die zu Beanstandungen führen können. Die Haftung von Reka wird soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Reka bei leichter Fahrlässigkeit und für allfällige indirekte bzw. Folgeschäden (z. B. für vertane Ferienzeit, nutzlos aufgewendete Ferienzeit, Frustrationsschäden, entgangene Gewinne) keine Haftung.
• Die Haftung für Hilfspersonen ist gänzlich ausgeschlossen.
• Bei Arrangements, die unter das Pauschalreisegesetz fallen, ist die Haftung für andere als Personenschäden auf den doppelten Miet-/Reisepreis je Teilnehmer begrenzt.
• Falls ein Kunde während des Aufenthalts erkrankt oder krank anreist, hat Reka das Recht, einen Arzt beizuziehen und, falls eine Gefährdung der Gesundheit der anderen Kunden und des Personals besteht, den Kunden aus- bzw. abzuweisen. Auch in diesem Fall steht dem Kunden kein Recht auf Vertragsauflösung, Mietzinsminderung oder Schadenersatz zu.
• Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
• Reka kann zur Behebung von gerügten Mängeln jeweils ein gleichwertiges Ersatzangebot anbieten. Wird dieses abgelehnt, besteht kein Schadenersatzanspruch. Nimmt der Kunde an einer von Reka organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von Reka auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
• Falls Reka dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf Reka über.
• Kündigt ein Eigentümer oder Besitzer den Vermittlungsvertrag mit Reka zu Unzeit oder kommt es zu einem Wechsel des Eigentümers, können aktive Buchungen verfallen. Der Kunde hat Anrecht auf eine vollumfängliche Rückerstattung des Miet- bzw. Pauschalbetrages.

8. Benutzung Schwimmbäder in Reka-Ferienanlagen

• Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Person Zugang zum Schwimmbad. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Jugendliche unter 16 Jahren von einem Erwachsenen überwacht werden und weder sich selbst noch andere Gäste gefährden.
• Die alleinige Benutzung des Schwimmbads durch Nichtschwimmer ist verboten.
• Nichtschwimmer sind im Schwimmbad ständig zu überwachen. Die Verantwortung für die ständige Überwachung liegt beim Kunden oder bei den von ihm beauftragten Personen.
• Der Kunde nimmt zur Kenntnis und weist seine Familienangehörigen und die weiteren Begleitpersonen ausdrücklich darauf hin, dass keine Badeaufsicht vorhanden ist, die bei Gefahr Rettungsmassnahmen ergreifen oder erste Hilfe leisten könnte. Die Benutzung des Schwimmbads erfolgt somit auf eigene Gefahr der Badegäste.
• Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Familienangehörigen und die Begleitpersonen das Schwimmbad und die damit verbundene bauliche Anlage sorgfältig nutzen und auf die anderen Badegäste Rücksicht nehmen.
• Diese Bestimmungen für Schwimmbäder gelten in allen Reka-Ferienanlagen. Weitere Verhaltensregeln vor Ort bleiben vorbehalten und müssen zwingend befolgt werden.

9. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden

9.1 Rücktritt vor Reisebeginn

• Der Kunde kann vor dem Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich oder über das Kundenportal erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von Reka bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der Stornierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei uns (Poststempel oder Eingangsdatum E-Mail).
• Der Kunde hat abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts eine Stornierungsgebühr sowie allfällige weitere Gebühren zu bezahlen. Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von Reka und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Die Geltendmachung von über die Stornierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
• Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: Bei Flügen, Hotelleistungen und Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z. B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur allfällige Gebühren sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z. B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse), und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.

9.2 Kündigung während der Reise

Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

9.3 Stornierungskosten

Die Stornierungsbedingungen sind für den Kunden im Buchungsprozess ersichtlich und können je nach Anlage und Angebot variieren.

10. Rücktritt oder Kündigung durch Reka

10.1 Stornierungsrichtlinien

• Bei Änderung einer bestehenden Buchung, die gleichbedeutend einer Stornierung oder einer Umbuchung ist, gelten die Stornierungsrichtlinien der Anlage oder des gebuchten Angebotes.
• Extras und Serviceleistungen, die beim Reiseantritt nicht in Anspruch genommen wurden und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen sind, werden vollumfänglich rückerstattet.
• Nicht rückerstattet werden allfällige Gebühren, die in der Buchung enthalten sind (z. B. Gebühr für Ratenzahlung, Gebühr für Postversand einer Rechnung).
• Extras und Serviceleistungen, die als Package gebucht werden, werden nicht rückerstattet.

10.2 Wesentlicher Irrtum

Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist Reka berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

10.3 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wird die für eine Reise vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Reka berechtigt, bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

10.4 Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände

Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundene behördliche Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist Reka berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von Reka nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z. B. Flug- oder Hotelkosten).

10.5 Unzumutbarkeit

Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für Reka unzumutbar, so ist Reka berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat allfällige Gebühren sowie die Stornierungsgebühren zu bezahlen (in Buchungsbestätigung aufgeführt).

11. Änderung der Reise (Umbuchungen)

11.1 Änderungen durch den Kunden

• Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). Reka ist jedoch bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden, wenn möglich, zu entsprechen. Sofern Reka auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vornimmt, können Mehrkosten und Gebühren anfallen.  
• Der Antrag auf eine Buchungsänderung muss zwingend schriftlich oder über das Kundenportal erfolgen. Die Änderung wird verbindlich, sobald sie von Reka bestätigt wurde.
• Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Gebühren zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an Reka ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
• Allfällige Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich in Form von Reka-Feriengutscheinen mit Ausnahme bei Pauschalreisen.

11.2 Änderungen durch Reka und Änderungsvorbehalt

• Reka behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Sie ist insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotels, Airlines, Reiserouten, Preisangaben) in ihren Katalogen, auf ihrer Website usw. jederzeit einseitig zu ändern.
• Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundene behördliche Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist Reka berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z. B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen.
• Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung der Änderung vom Vertrag zurückzutreten.
• Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für Reka unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht.
• Vorbehalten bleibt zudem das Recht von Reka auf nachträgliche Preiserhöhungen.

12. Datenschutz

Reka erklärt, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Reka historische und zukünftige Daten zu seiner Person (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie Daten zu seinen Aktivitäten (z. B. Ferienbuchungen) bearbeitet. Die Daten werden zum Zweck der Erbringung der angefragten und der Entwicklung besserer Dienstleistungen und Angebote, zur Bereitstellung und zum Verkauf von Waren, zu Marketingzwecken und zur Durchführung interner Statistiken sowie zu Analysezwecken genutzt.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten. Des Weiteren hat er das Recht auf Einschränkung der Bearbeitung. Vorbehalten bleiben die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung von Kundendaten sowie weitere gesetzliche Ausnahmefälle. Weitere Angaben finden Sie hier.

13. Diverses

13.1 Massgebende Sprache

Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend.

13.2 Unwirksamkeit einer Bestimmung

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13.3 Ombudsmann

Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsman-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.

13.4 Reisegarantie

Reka ist Mitglied der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Dieser garantiert dem Kunden die Sicherstellung seiner im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie seiner Rückreise. Detaillierte Auskunft erteilt die Buchungsstelle oder die Website garantiefonds.ch.

13.5 Versicherungen

Reka empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. Bei Abschluss einer Reiseversicherung ist die Zahlung mit der Anzahlung fällig. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt der Versicherungsschutz für die gebuchte Reise. Bei Stornierung der Buchung ist die Gebühr geschuldet. Ausführliche Informationen über den Versicherungsschutz sind unter den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der AXA zu finden.

13.6 Anpassungen AGB

Reka ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit einseitig abzuändern. Der aktuelle Stand der AGB ist jederzeit elektronisch ersichtlich.


Auf die Verträge mit der Reka findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. 
Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.


Bern, 16. November 2021

Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft
Neuengasse 15
CH-3001 Bern
Telefon +41 31 329 66 99
reka.ch