Einführung von Reka-Geld
als Lohnnebenleistung

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden die Vorteile von Reka-Geld auf

Eine gute Gelegenheit, um neue Mitarbeiter auf die Vorteile von Reka-Geld hinzuweisen, ist das Einführungsgespräch. Fragen Sie die Person, was er oder sie gerne in der Freizeit und den Ferien unternimmt, und verweisen Sie auf die vielfältigen Möglichkeiten von Reka-Geld. Denn viele wissen gar nicht, wofür sie das Freizeitgeld alles einsetzen können. Bei der Auswahl ist bestimmt für jeden Geschmack etwas dabei. Und wer wünscht sich nicht ein grösseres Ferien- und Freizeitbudget?

Nützliche Informationen zum Downloaden und Teilen

Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden regelmässig über die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Vielleicht haben auch Ihre Angestellten interessante Geschichten darüber zu erzählen, was sie mit Reka-Geld schon so erlebt haben. Fragen Sie nach und teilen Sie diese intern. So werden aus der Lohnnebenleistung gelebte Wertschätzung und Freude. Wir haben für Sie ein paar nützliche PDFs zusammengestellt. Diese sollen Ihnen beim Informieren der Mitarbeitenden helfen. Zudem empfehlen, wir unseren Newsletter zu abonnieren. Dort informieren wir über neue Akzeptanzstellen und Spezialangebote für Ferien und Freizeitaktivitäten. 

So füllen Sie den Lohnausweis bei der Abgabe von Reka-Geld aus

Rabatt auf Reka-Pay als Lohnnebenleistung

Vergünstigungen bis 600 Franken müssen nicht im Lohnausweis deklariert werden. Wenn Sie also z.B. Ihren Mitarbeitenden einen Rabatt von 20 Prozent auf unser Reka-Freizeitgeld gewähren, können diese maximal 3’000 Franken Reka-Guthaben steuerfrei beziehen (vgl. Ziffer III in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises: Zu deklarieren sind lediglich Vergünstigungen, soweit sie CHF 600.– pro Jahr übersteigen).

Reka-Geld als Geschenk

Bonuszahlungen, Jubiläums- oder ähnliche Geschenke sind bis zu einem Betrag von 500 Franken pro Ereignis nicht deklarationspflichtig. Denn Reka-Geld wird als Gutschein angesehen und kann somit als Naturalgeschenk im Lohnausweis angegeben werden.

Vergünstigung von Reka-Lunch

Vergünstigungen bis zu 180 Reka-Franken pro Monat müssen nicht deklariert werden. Sie machen also im Lohnausweis ein Kreuz bei Feld G. Beiträge, die dieses Limit übersteigen, müssen zum Lohn addiert werden (vgl. Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises: Die Abgabe von Lunch-Check ist bis zur von der AHV festgelegten Limite [Stand 1.1.2015: CHF 180.– pro Monat] mit einem Kreuz im Feld G des Lohnausweises zu deklarieren; darüber hinausgehende Beiträge sind zusätzlich zum Lohn im Sinne von Ziffer 1 des Lohnausweises zu addieren. Für den Fall der Kantinenverpflegung vgl. Feld G des Lohnausweises, Rz 10).

Häufig gestellte Fragen

Wie und wann werden die Einzahlungsscheine für den vergünstigten 
Bezug von Reka-Geld an die Mitarbeitenden versendet?

Sobald Sie alle Mitarbeiterdaten im Kundenportal erfasst und uns übermittelt haben, lösen wir den Versand der Einzahlungsscheine aus. Es dauert dann ca. 14 Tage, bis die Mitarbeitenden die Einzahlungsscheine erhalten werden.  

Wie melde ich einen neuen Mitarbeitenden an, damit er/sie Reka-Geld 
als Lohnnebenleistung beziehen kann?

Neue Mitarbeitende können Sie direkt im Kundenportal erfassen. 

Bei welcher Stelle können sich Mitarbeitende melden, wenn sie ein 
Problem mit der Reka-Card oder ihrem Konto haben?

Am besten schreiben Ihre Mitarbeitenden eine E-Mail an kundenservice@reka.ch oder füllen das Kontaktformular im Helpcenter auf reka.ch aus. Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Antwort. Je genauer das Problem geschildert wird, desto besser können wir uns darum kümmern.